Merkblatt Schlüsselrohr Feuerwehr Einsiedeln

1. Grundlagen

Im Ereignisfall ist die Feuerwehr auf einen raschen Zutritt ins betroffene Gebäude angewiesen.

Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

  • Der Zutritt für die Feuerwehr wird durch eine bestimmte Person / Stelle (z. B. Portier, Loge, Empfang, Nachtwache, etc.) während 365 Tagen rund um die Uhr sichergestellt.
  • Der Einbau eines Schlüsselrohrs ermöglicht einen permanenten Zutritt während 24h
  • Die Einsatzkräfte öffnen die Türen / Zugänge von aussen mit schwerem Werkzeug. Dies erfolgt in Abwägung der Verhältnismässigkeit von Gefahrenabwehr und der durch den gewaltsamen Zutritt entstandenen Schäden.

Dieses Merkblatt stütz sich auf folgende Normen/Weisungen:

  • Brandschutznorm, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), 01.01.2015, Art. 44: «Bauten und Anlagen müssen für den raschen und zweckmässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit zugänglich sein.»
  • Weisung «Zugang für die Feuerwehr», Kanton Schwyz, Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz, Kt. Schwyz), 01.07.2025

2. Einsatz und Anforderungen eines Schlüsselrohrs für die Feuerwehr

Der Einbau eines Schlüsselrohres mit dem darin hinterlegten Objektschlüssel soll der Feuerwehr grundsätzlich den Zugang zu abgesperrten Gebäudeteilen oder Arealen ermöglichen.

 

Der Entscheid zur Montage eines Schlüsselrohres erfolgt:

  • auf Anordnung der Brandschutzbehörde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens oder mittels deren Verfügung.
  • durch den Eigentümer einer Liegenschaft auf freiwilliger Basis.

Die Anforderungen an ein Schlüsselrohr richten sich nach der Weisung «Zugang für die Feuerwehr». Falls gewünscht, kann das Schlüsselrohr an eine Alarmanlage angeschlossen werden. Der genaue Standort ist vorgängig mit der Feuerwehr abzusprechen.

 

Bei mehr als zwei hinterlegten Objektschlüsseln ist ein separates Schlüsseldepot in Absprache mit der Feuerwehr und der Brandschutzbehörde nötig.

 

Die Feuerwehr wird bei einem Einsatz vom hinterlegten Schlüssel Gebrauch machen. Zur Öffnung des Schlüsselrohres stehen ihnen drei separat abgeschlossene GPP-Schlüssel (General-Passepartout) zur Verfügung, die nur durch einen Offizier der Feuerwehr Einsiedeln ausgelöst werden können. Die Auslösung eines GPP-Schlüssels kann im Nachgang ausgelesen werden.

 

Eine Verwendung ausserhalb von Einsätzen erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer. 

3. Erwerb und Kosten

Das Schlüsselrohr besteht aus einer Schlüsselbox, Verschluss und Verschlusszylinder.

 
Zum Erwerb stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Schüsselbox und Verschluss: 

 

Verschlusszylinder: 

                                     

Bild Schlüsselbox Arthur Weber AG,  www.arthurweber.ch
Bild Schlüsselbox Arthur Weber AG, www.arthurweber.ch

kann frei auf dem Markt erworben werden. Kennzeichnung mit eingraviertem «F» zwingend (rot oder farblos)

Zu beziehen bei der Firma Arthur Weber AG, Sicherheitstechnik, Hauptnummer 055 418 81 60

    Bild Verschluss                                       Bild Verschlusszylinder


Die Kosten für den Erwerb und Montage gehen zu Lasten des Gebäudeeigentümers.

 

Schlüsselrohre müssen für die Feuerwehr jederzeit zugänglich sein.

4. Unterhalt und Bewirtschaftung (inkl. Schlüsselwechsel)

Das einmal eingebaute Schlüsselrohr verbleibt im Besitz des Gebäudeeigentümers. Entsprechend ist dieser für den Unterhalt und die Bewirtschaftung zuständig. Die Feuerwehr Einsiedeln verfügt über ein uneingeschränktes Nutzungsrecht im Falle eines Einsatzes.

 

In begründeten Fällen kann die Feuerwehr Einsiedeln zum Öffnen des Schlüsselrohres aufgeboten werden. Gründe dafür sind der betriebliche Unterhalt oder ein Schlüsselwechsel.

 

Die Öffnung ist kostenpflichtig Die Feuerwehr lehnt jegliche Haftung für Beschädigungen oder Sabotage des Schlüsselrohrs ab. 

5. Zusammenarbeit Feuerwehr

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bitten wir sie, uns frühzeitig das Formular «Anmeldung Schlüsselrohr» zuzustellen. Wir werden uns dann mit ihnen in Verbindung setzen.

 

Änderungen bei bestehenden Anlagen (Kontaktpersonen, Eigentümer, Standorte etc.) sind der Feuerwehr mitzuteilen.


Stand: Januar 2026


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