Seit 1862 für die Sicherheit der Einsiedler Bevölkerung
Die Waldbrandgefahr ist auf Stufe 4 («grosse Gefahr») gestiegen. Zum Schutz der Region gilt ein absolutes Feuerverbot in und nahe Wäldern sowie ein kantonales Einweggrill- und Feuerwerksverbot.
Hier finden sich alle aktuellen Regeln und Sicherheitshinweise.
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