Wichtige Mitteilung: Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe

Die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen hat die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz auf die Stufe 4 («grosse Gefahr») ansteigen lassen. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und lokaler Infrastruktur gilt ab Freitag, 10. Juli 2026, 14:00 Uhr, ein strenges Feuerverbot.

Um strikte Einhaltung der folgenden Vorgaben wird gebeten.

 

🚫 Was ab sofort strikt verboten ist

  • Jegliches Feuer im Wald sowie in einer Entfernung von bis zu 50 Metern zum Waldrand

  • Das Entfachen von Feuer in unbefestigten oder wilden Feuerstellen

  • Die Verwendung von Einweggrills im gesamten Kanton Schwyz

  • Das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen im gesamten Kanton

✅ Was weiterhin erlaubt bleibt (unter grosser Vorsicht)

Das Grillieren im privaten Garten oder auf dem Balkon (mit Gas- oder Holzkohlegrills, in Cheminées oder Feuerschalen) ist weiterhin gestattet. Dabei müssen jedoch zwingend folgende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden:

  • Sicherheitsabstand: Ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand muss zwingend eingehalten werden.

  • Ständige Aufsicht: Ein brennendes Feuer oder die Restglut niemals unbeaufsichtigt lassen.

  • Löschmittel: Geeignete Löschmittel wie ein Eimer Wasser, eine Löschdecke oder ein Feuerlöscher sind jederzeit griffbereit zu halten.

Hinweis zu Zuwiderhandlungen: Verstösse gegen das erlassene Feuerverbot werden polizeilich geahndet.

 

Besten Dank für die Mithilfe und das Verständnis beim Schutz der Region. Es wird darum gebeten, auch die Nachbarschaft oder anwesende Gäste auf die aktuellen Regeln hinzuweisen. Brände sind umgehend über die Notrufnummer 118 zu melden.

 

Aktuelle Informationen und die offizielle Gefahrenkarte: www.waldbrandgefahr.ch