Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

Das aktuell gültige generelle Feuer- und Feuerwerksverbot wird ab Montag, 22. August 2022, 14 Uhr, aufgehoben und die Gefahrenstufe von «gross» auf «erheblich» reduziert.

Die Gefahrenstufe «erheblich» ist verknüpft mit der Massnahme «sorgfältiger Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe / im Freien». Heikel bleibt die Lage an gut besonnten, südexponierten Waldrändern und bei Windeinfluss.

Örtl
ich ist wegen dem bereits eingesetzten Laubfall und der trockenen Bodenvegetation weiterhin erhöhte Brandgefahr vorhanden.

 

 

Link zur offiziellen Mitteilung des Kanton Schwyz