Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz erlässt aufgrund der anhaltenden Trockenheit ab heute Nachmittag, 10. August 2022, 14.00 Uhr, für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot.

Es ist bis auf Widerruf im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald und in Waldesnähe (Abstand min. 50m) Feuer zu entfachen.
Aufgrund der Gefahr durch Funkenflug ist auch das Feuern in sämtlichen Feuerstellen und Einweggrills - ungeachtet des Standorts im Freien - verboten.
Ebenso ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder feuerbetriebene Heissluftballone / Himmelslaternen steigen zu lassen.

Gestattet bleibt das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, diese Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und Löschmaterial bereit zu halten.

Link zur offiziellen Mitteilung des Kanton Schwyz